DM Trans GmbH

 DM Auto Exklusiv Transporte GmbH sind jetzt eins
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§1 Auftragserteilung

Mit der Auftragserteilung des Kunden oder Auftraggeber und einer Bestätigung der DM Trans GmbH (in Folge DM genannt) wird die DM-Handlungsbevollmächtigte für den Kunden oder Auftraggeber bis zur Auftragserfüllung, oder dessen Widerruf.
Ein Anspruch auf eine Auftrags-Ausführung besteht, wenn durch den Kunden oder Auftraggeber der DM eine schriftliche Auftragserteilung vorliegt. Telefonisch erteilte Aufträge gelten als unverbindlich. Mit der Auftragserteilung müssen alle Daten bzw. Unterlagen, welche zur Auftragsdurchführung benötigt werden, der DM vorliegen. Wir transportieren nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen.

Alle Angebote sind, wenn nicht ausdrücklich vereinbart 14 Tage gültig. 
Die Transportbezogene aufgeführte Frachtrate bezieht sich auf eine Transportdurchführung innerhalb von 5 Werktagen.

§ 2 Fahrzeugbereitstellung

Der Kunde oder Auftraggeber hat am Tag der Abholung für eine pünktliche Fahrzeugübergabe zu sorgen. Bei Eigenachsüberführungen mit rotem Kennzeichen muss das Fahrzeug fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigt. Ist der Überführungsfahrer vor Ort und verzögert sich die Fahrzeugübergabe um mehr als 30 Minuten, so wird für jede angefangene halbe Stunde EUR 50,00.- netto zusätzlich berechnet. Ist ein Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort, sowie wegen eines Defektes oder erheblicher Mängel nicht zu überführen, werden 100 % des Überführungspreises berechnet. Kann das Fahrzeug nicht aus eigener Kraft beladen werden, so wird ein Windenzuschlag von EUR 20,- pauschal pro Fahrzeug erhoben. Ist das Fahrzeug zum vereinbarten Termin nicht verfügbar bzw. ladebereit, fallen 5 Tage vor dem Tag der Abholung 75% der Auftragssumme und weniger als 3 Tage 100% der Auftragssumme an. 

§ 3 Zahlung

Für die Berechnung der Transporte gelten die angebotenen Preise zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Sonderleistungen werden separat in Rechnung gestellt. Unsere Rechnungen sind sofort nach Eingang ohne Abzug zu begleichen. Bei einer Bezahlung per Überweisung, muss der Gesamtbetrag vor Planung der Auftragsausführung auf unser unten angegebenes Konto mit Angabe der Rechnungsnummer gutgeschrieben sein. Vereinbart werden kann eine Barzahlung bei der Be- oder Endladeadresse des Kunden. Bei Nichtzahlung der Transportgebühren behält sich die DM vor, das Transportgut bis zur endgültigen Bezahlung einzubehalten.

Kosten, die durch die Sicherstellung des Transportgutes entstehen, werden dem Kunden oder Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. 

§ 4 Kostenträger

Der DM muss mit Auftragserteilung der Frachtzahler mitgeteilt werden. Sind Frachtzahler und Kunde oder Auftraggeber nicht eine Person oder Gesellschaft, haftet der Kunde oder Auftraggeber für die Frachtkosten zuzüglich entstandener Verzugs- und Mahnkosten. 

§ 5 Haftung

Die DM haftet nur für Fahrzeugschäden, welche durch die Transportfirma nachweislich verursacht wurden, ausschließlich gemäß CMR. Auf Verlangen wird dem Kunden oder Auftraggeber ein Versicherungsnachweis erbracht. Die Haftung beginnt mit der Fahrzeugübernahme und endet mit der Fahrzeugübergabe. Bei Anlieferung nach Feierabend oder bei Nacht haftet der Kunde oder Auftraggeber mit Beginn der Fahrzeugabstellung. Schäden sind dem Frachtführer schriftlich auf dem Ablieferbeleg zu verzeichnen. Ansprüche sind bis 8.00 Uhr des darauffolgenden Werktags geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist erlischt jegliche Haftung. Keine Haftung wird übernommen für alte und verdeckte Schäden sowie Schäden, welche infolge eines technischen Defekts, gleich welcher Art, entstanden sind. Ist ein Fahrzeug bei Eigenachsüberführung infolge einer Panne nicht mehr fahrbereit, so hat der Kunde oder Auftraggeber nach Bekannt werden für eine unverzügliche Wiederinstandsetzung zu sorgen. Ist der Kunde oder Auftraggeber nicht erreichbar, beauftragt die Überführungsfirma eine Vertragswerkstatt oder ein Abschleppunternehmen im Auftrag und auf Rechnung des Kunden oder Auftraggeber. Überführungsaufträge, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, werden nicht ausgeführt und wie unter § 2 aufgeführt an den Kunden oder Auftraggeber berechnet. 

§ 6 Liefertermine

Liefertermine werden bei Auftragserteilung nur unter Vorbehalt genannt bzw. angenommen. Für Lieferverzug infolge Panne, technischer Defekte, Ausfall eines Subunternehmers oder höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen. Insbesondere gilt dies auch bei verspätetem Auftragseingang und für verkehrsbedingte Verzögerungen. 

§ 7 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt das für den Sitz der DM Trans GmbH zuständige Amtsgericht Münster.

Warendorf, November 2024


 
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